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Energieausweis

Als anerkannter Gebäudeenergieberater im Handwerk stehen wir Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Energieeinsparung zur Verfügung.

Wir erstellen Ihnen ihren Energiepass für Ihr Gebäude oder führen eine komplette Energieberatung speziell für Ihr Gebäude durch.

Der Energieausweis für bestehende Gebäude ist in Deutschland zum 1. Januar 2008 eingeführt worden. Von diesem Termin an muss das Dokument bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie vorliegen.

Der Energieausweis soll Immobilienkäufern und Mietern Anhaltspunkte über die Höhe des Energieverbrauchs geben und zugleich Hausbesitzer zu energiesparenden Sanierungsmaßnahmen anhalten.

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten:

Als bedarfsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) Energiebedarfsausweis und als verbrauchsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs) Energieverbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energieverbrauch auf Basis des individuellen Nutzerverhaltens in der Vergangenheit auf.

Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes und der installierten Heiztechnik. Es ist daher immer anzuraten Bedarfsausweise zu verlangen.


Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Art und der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.


Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:


1.) Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht unbefristet Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

2.) Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr ebenfalls Wahlfreiheit.

3.) Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Diese Regelungen für Wohngebäude sind ab dem 1. Oktober 2008 verbindlich.